Die wichtigsten Gesetze zum Gentechnikrecht in Deutschland.
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Kurz- bezeichnung des Gesetzes |
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Abkürzung |
Ausge- fertigt am |
Zuletzt ge- ändert am |
Beschreibung/Kommentar |
Gentechnik- gesetz |
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20.06.1990 |
7.8.2013 |
Gesetz zur Regelung der Gentechnik in
Deutschland. Verweist auf zahlreiche Verordnung, die im
Folgenden aufgeführt sind (GenTSV, GenTVfV, GenTAufzV,
GenTAnhV, GenTBetV, GenTNotfV, ZKBSV |
Gentechnik- Sicherheits- verordnung |
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24.10.1990 |
18.12.2008 |
Beschreibt u.a. die Sicherheitsstufen
S1 bis S4 und die geforderten Sicherheitsmaßnahmen bei
gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Von zentraler
Bedeutung für alle Anwender von Gentechnik.
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Gentechnik- Verfahrens- verordnung |
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24.10.1990 |
28.4.2008 |
Regelt die Einzelheiten des Verfahrens zur Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen
sowie auch von Anmeldungen und Anzeigen nach dem GenTG.
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Gentechnik- Aufzeichnungs- verordnung |
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24.10.1990 |
28.4.2008 |
Regelt, wann und auf welche Weise
Aufzeichnungen von gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen zu
führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen
sind. |
Anhörungs- verordnung |
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24.10.1990 |
28.4.2008 |
Regelt, in welchen Fällen und in welcher Form
Anhörungen vor Entscheidungen zur Genehmigung gentechnischen
Anlagen, gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen durchzuführen
sind.
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Gentechnik- Beteiligungs- verordnung |
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17.05.1995 |
23.3.2006 |
Regelt die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen
und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen
Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz.
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Gentechnik- Notfall- verordnung |
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10.12.1997 |
28.04.2008 |
Regelt die Erstellung von
außerbetrieblichen Notfallplänen sowie die Informations-,
Melde- und Unterrichtungspflichten und setzt so die
Artikel 14 bis 16 der Richtlinie 90/219/EWG des Rates über die
Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen
Systemen vom 23. April 1990 um.
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ZKBS- Verordnung |
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30.10.1990 |
31.10.2006 |
Regelt die Berufung und das
Verfahren der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit,
das Heranziehen externer Sachverständige, die Zusammenarbeit der
Ausschüsse mit den für den Vollzug des Gesetzes zuständigen
Behörden und die Einrichtung ihrer Geschäftsstelle.
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Gentechnik- Pflanzen- erzeugungs- verordnung |
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07.04.2008 |
07.04.2008 |
Regelt die Grundsätze der guten
fachlichen Praxis im Sinne des § 16b Abs. 3 des GenTG bei der
erwerbsmäßigen Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen.
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Infektions- schutzgesetz |
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20.07.2000 |
7.8.2013 |
Regelt die
Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim
Menschen, die frühzeitige Erkennung von Infektionen und die
Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.
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Biostoff- verordnung |
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15.7.2013 |
15.7.2013 |
Regelt Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt insbesondere
Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen
durch diese Tätigkeit, aber auch von anderen Personen, soweit diese dadurch gefährdet
werden können. Die BioStoffV gilt nicht für Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen
(soweit dort gleichwertige oder strengere Regelungen bestehen). Die BioStoffV wurde
erstmals 27.1.1999 erlassen und am 15.7.2013 durch die nunmehr gültige,
vollständige Neufassung ersetzt.
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